Deine Vorteile

Kostenfreie Teilnahme am Event

Weiterbildung mit Top-Speakern

Kostenfreie Verpflegung

Mitwirkung an einem beliebten & bekannten Event

Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen

Netzwerk aufbauen & erweitern

Einzigartiges Freizeitpark-Flair

Kombination aus Spaß & Weiterbildung

Du möchtest dabei sein? Dann sind das deine nächsten Schritte:

1. Mitglied werden

Bitte schließe eine kostenfreie DOAG-Mitgliedschaft für Studierende und Auszubildende ab, falls du noch keine hast.

2. Anmeldeformular

Bitte fülle das DOAG-Anmeldeformular aus. 

3. Geschafft!

Lehne dich entspannt zurück. Wir prüfen deine Bewerbung. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. 

Antworten & Kontakt

Du hast Fragen rund um das NextGen-Programm für die JavaLand?

Dann schaue gerne auf unsere FAQ-Seite oder schreib uns bei Rückfragen oder Unklarheiten einfach eine E-Mail an office@~@javaland.eu.


Deine Pflichten

Mit deiner Anmeldung verpflichtest du dich zu deiner tatkräftigen Unterstützung der Veranstaltungsorganisation vor Ort im Rahmen von bis zu 15 Arbeitsstunden im Zeitraum vom 9. bis 12. März 2026.

Bedingungen

1. Vertragspartner ist die JavaLand GmbH. Es gelten die Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsbesucher.

2. Das NextGen-Programm dient Studierenden und Auszubildenden. Sofern ein Studierender oder Auszubildender Interessen eines Unternehmens vertritt (werbliches Auftreten für Unternehmen oder Produkte, Recruiting oder Ähnliches), behält sich die JavaLand vor, Schadensersatz in Höhe des Preises eines regulären Konferenztickets zu fordern.

3. Nach Bestätigung deiner Anmeldung durch die DOAG gilt diese als verbindlich. Sofern du trotz Zusage verschuldet nicht am gesamten Programm teilnimmst, wird die JavaLand einen Betrag von 50 Euro in Rechnung stellen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass du am gesamten NextGen-Programm nicht teilnimmst, als auch für den Fall, dass du Teile des Programms nicht wahrnimmst. Den Betrag musst du nicht zahlen, wenn du nachweisen kannst, dass du unverschuldet verhindert warst oder dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.